Finger weg vom Katzendreck – und rohem Fleisch
Sogenannte Toxoplasmen können für Ungeborene den Tod bedeuten. Infizieren sich Frauen erstmalig während der Schwangerschaft mit den Parasiten, kann das ungeborene Kind schwer geschädigt werden und sogar sterben. Gefährdet sind aber auch Kinder unter fünf Jahren und Personen, die durch Vorerkrankungen oder Medikamente ein geschwächtes Immunsystem haben. Katzen, Vögel und andere Tiere sind Wirtssysteme für die Erreger. Über den Schutz vor Infektionen mit Toxoplasmen informiert ein Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Erreger im Kot: Insbesondere bei jungen Katzen, die noch keine Immunität entwickelt haben, besteht deshalb die Möglichkeit, dass sie Oozysten mit dem Kot ausscheiden, die nach ein paar Tagen infektiös werden. Der Kontakt mit Katzenkot ist deshalb für Risikogruppen gefährlich (Foto: Fabian Bolliger)
Die Infektion mit Toxoplasmen (Toxoplasmose) gehört zu den häufigsten parasitären Infektionen weltweit. Sie verläuft meistens unerkannt. Der Erreger kann alle Warmblüter einschließlich Vögel befallen. In einem Wirtsorganismus verweilt er in der Regel ein Leben lang im Muskelgewebe und im Nervensystem. Deshalb können Toxoplasmen in rohem Fleisch wie Hackfleisch, Hackepeter und Rohwurstprodukten vorkommen. Schwangere sollten daher kein rohes Fleisch essen.
Infektiöse Erreger werden aber auch von infizierten Katzen mit dem Kot ausgeschieden. Diese können mit dem Wind, mit Regen und Oberflächenwasser weit verbreitet werden und in der Umwelt lange überleben und auf diese Weise auch auf Obst und Gemüse oder ins Trinkwasser gelangen.
Beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren werden die Parasiten zuverlässig abgetötet, sagt das Bundesinstitut. Demgegenüber kann er bei Kühlschranktemperaturen mehrere Wochen überleben. Auch bei Gefriertemperaturen bleiben Toxoplasmen unter Umständen infektiös.
In Deutschland besitzt etwa die Hälfte der Bevölkerung Antikörper gegen diesen Parasiten, so das BfR. Eine akute Toxoplasmose trete selten auf und äußere sich in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen wie Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Lymphknotenschwellung vor allem im Halsbereich. Personen mit geschwächtem Immunsystem können aber auch schwere Krankheitsverläufe mit Beteiligung unterschiedlicher Organe, zum Beispiel der Lunge und des Gehirns, zeigen. Ist eine Schwangere nicht gegen Toxoplasmen immun, kann eine Infektion für Ungeborene zum Teil schwere Missbildungen wie Wasserkopf, geistige Behinderungen oder Blindheit zur Folge haben. Auch Fehl- und Totgeburten kämen vor, teilt das Bundesamt mit. Die akute Phase der Toxoplasmose kann mit Antibiotika wirksam behandelt werden. Auf dauerhafte Erreger in Geweben haben Medikamente jedoch wenig Einfluss.
Zur Vermeidung einer Infektion mit Toxoplasmen empfiehlt das BfR insbesondere abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren, die keine Antikörper gegen Toxoplasmen besitzen:
- keine rohen Wurst- und Fleischwaren verzehren (Hackfleisch, Carpaccio, Mettwurst, Teewurst, Salami) und Fleischgerichte gründlich durchgaren
- rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen, schälen und/ oder kochen
- Lebensmittel mit anhaftender Erde, zum Beispiel Kartoffeln und Karotten, getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren
- Kontakt mit Katzenkot vermeiden
- regelmäßig Hände waschen
- zusätzliche Informationen:
- Merkblatt „Schutz vor Toxoplasmose” des Bundesinstitus für Risikobewertung (PDF-Datei)
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