Wann lohnt die Abwrackprämie?
2500 Euro gibt der Staat dem, der ein neues Auto kauft und sein altes verschrotten lässt. Diese Prämie im Gesamtumfang von 1,5 Milliarden Euro ist Teil des Konjunkturpakets II, das die Bundesregierung letzte Woche verabschiedet hat. Insgesamt könnten 600.000 Autobesitzer älterer Autos das Geld bekommen. Wem aber bringt die Prämie etwas?
Der staatliche Zuschuss ist von mehreren Voraussetzungen abhängig: Das alte Auto muss mindestens neun Jahre alt sein und der Kunde muss einen Neu- oder Jahreswagen kaufen oder leasen. Als Stichtag für das Fahrzeugalter gilt das Datum der Verschrottung. Allerdings muss das Auto muss zuvor wenigstens ein Jahr lang auf den Halter zugelassen sein. So will der Staat dem Altmetallhandel vorbeugen.
Der Neuwagen muss spätestens bis 31. Dezember 2009 angeschafft werden und mindestens die Schadstoffnorm Euro 4 erfüllen. Jahreswagen dürfen vorher maximal ein Jahr zugelassen sein. Der Besitzer muss entweder ein in Deutschland niedergelassener Kfz-Händler, ein Hersteller oder dessen Werksangehöriger oder ein Autovermieter sein.
Der TÜV warnt indes vor zu schneller Verschrottung: Neun Jahre alte Mittel- oder Oberklassewagen hätten durchschnittlich einen Restwert von mindestens 4000 Euro – bringen beim Verkauf also mehr ein als die Prämie. Außerdem stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug nicht das Zeug zum Oldtimer hat. Für diese würden oft höhere Preise gezahlt. Weniger als 2500 Euro bekommt man nur für Kleinwagen. Hier raten die Fachleute, ein Wertgutachten erstellen zu lassen, bevor man sich für einen Neuwagenkauf entscheidet.
Weiterer Kaufanreiz: Autos mit Schadstoffnorm Euro 5 oder Euro 6 sind 2009 und 2010 von der Steuer befreit.
Wertverlust für Neuwagen einrechnen
Allerdings muss man auch den Wertverlust einrechnen. Der liegt laut TÜV bei Neuwagen je nach Fahrzeugtyp bei mehr als 20 Prozent, in den Folgejahren bei durchschnittlich drei Prozent. Wer sich bei Gebrauchtwagen umsieht, stellt aber schnell fest, dass der Wertverlust gerade in den ersten beiden Jahren teilweise bis zur Hälfte des Neupreises ausmacht.
Wer die Abwrackprämie einsacken will, kann auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de ein Antragsformular herunterladen. Beigefügt werden müssen: Verschrottungsnachweis, Abmeldebestätigung, Zulassungsbescheinigung sowie eine Kopie der Rechnung oder des Leasing-Vertrags für den Neuwagen. Oder man lässt das den Händler machen. Der mindert den Kaufpreis um 2500 Euro und holt sich die Prämie zurück. Allerdings, so empfiehlt Philip Puls vom TÜV Süd, sollte man die Umweltprämie nicht sofort beim Feilschen miteinbeziehen und „erst einmal so tun, als ob man normal verhandelt“. Stehen Rabatte dann fest, kann der Händler sie aufgrund der staatlichen Hilfe schwer wieder zurücknehmen.
Der TÜV empfiehlt, sich schnell zu entscheiden. Denn, so eine Mitteilung von dieser Woche: „Beim momentanen Run auf die Autohäuser kann der Topf schnell leer sein.“ Ebersberger Nachrichten empfiehlt: Locker bleiben und die Homepage des Bundesamts beobachten (siehe unten). Dort waren bis zum 5. Februar morgens gerade mal 11.450 Anträge eingereicht, 588.550 sind noch möglich.
- zusätzliche Informationen:
- Zahl der beim Bafa gestellten Anträge für die Abwrackprämie
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