Tagfahrleuchten ab nächsten Montag Pflicht?
Ab dem 7. Februar sind Tagfahrleuchten Pflicht. Deswegen muss man sein Auto aber nicht nachträglich damit ausstatten. Denn der Stichtag gilt nur für neue Fahrzeugtypen, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen.
Startet man ein Auto mit Tagfahrlicht, geht dieses automatisch an. Schaltet man dann das Abblendlicht ein, geht das Tagfahrlicht automatisch aus. Das soll gewährleisten, das Autos in jeder Situation gesehen werden. Es gibt aber keine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten. Selbst nach dem 7. Februar gekaufte Neufahrzeuge müssen nicht mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein – es sei denn, es sind neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen. Damit sind nicht generell alle Neufahrzeuge gemeint, wie Frank Benz vom Tüv erklärt. Wird ab kommenden Montag ein neues, derzeit aktuelles Automodell gekauft, muss das nicht unbedingt mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Die Regelung gilt erst für das Nachfolgemodell des derzeit aktuellen Typs.
Wer sein Fahrzeug nachträglich mit Tagfahrlicht bestücken will, sollte bei der Auswahl auf das ECE-Kennzeichen – E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol – und die Kennung RL achten. „Ist der Bausatz nicht zugelassen, ist die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erloschen“, sagt Benz. Das gelte auch, wenn zugelassene Scheinwerfer geöffnet und einfach mit weiteren Leuchten ausgerüstet werden. Grundsätzlich gilt jedoch: Die Nachrüstung muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Tagfahrleuchten haben gegenüber Abblendlicht einige Vorteile. Sie sind speziell auf die Anforderungen am Tag optimiert und benötigen kaum Strom – und damit auch kaum Sprit. Im Vergleich zum Abblendlicht sind beim Tagfahrlicht alle anderen Leuchten wie Rücklichter und Kennzeichenbeleuchtung abgeschaltet. Während mit Abblendlicht durchschnittlich 0,1 bis 0,2 Liter pro 100 Kilometer verbraucht wird, benötigen Tagfahrlampen nur minimal mehr Sprit: zwischen zehn und 6o Milliliter auf 100 Kilometer.
Übrigens: Der 7. Februar ist der Stichtag für alle neuen Pkw-Typen. Für Lastwagen ist Tagfahrlicht erst ab dem 7. August 2012 vorgeschrieben.
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