Künftig mehr Radfahrer auf der Straße
Morgen, am 1. September 2009, tritt die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Diese sieht vor allem für Radfahrer ein paar Änderungen vor. So werden Radfahrstreifen am Straßenrand Radwegen gleichgesetzt und es gibt weniger benutzungspflichtige Radwege. Für die Autofahrer gilt ab dann noch mehr Vor- und Rücksicht: Denn es werden künftig vermutlich mehr Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.
Geänderte Radweg-Regelung
Denn ein Radweg muss nur benutzt werden, wenn er durch blaue Verkehrszeichen mit einem Rad (Verkehrszeichen 237) oder einem Rad und Fußgängern unter- oder nebeneinander (Verkehrszeichen 240/241) angezeigt wird.
Laut der neuen Regelung dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch dort angeordnet werden, wo es Verkehrssicherheit oder -ablauf unbedingt erfordern. Darauf weisen die Verkehrsexperten des TÜV Süd hin. Sie vermuten, dass die Zahl benutzungspflichtiger Radwege zurückgehen wird und mehr Radler auf der Straße fahren.
Rot und Grün im Takt mit den Autos
Mussten Radfahrer bisher die Fußgängerampeln beachten, wenn es keine eigenen Radler-Ampeln gab, so gelten nun die Ampeln für den Fahrverkehr. Weil die Grün-Phasen für den Fahrverkehr in der Regel länger sind als für Fußgänger, bedeutet das: mehr Vorfahrt für die Radler.
Neue Einbahnstraßenregelung
Kommunen können mit der Novellierung der StVO einfacher Einbahnstraßen in die entgegengesetzte Richtung für Radfahrer freigeben. Sackgassenschilder dürfen nun mit einem zusätzlichen Aufkleber auf das Durchfahren für Radfahrer hinweisen.
Darauf sollten sich auch Autofahrer einstellen, wenn sie in eine Einbahnstraße fahren. Denn dort kommen ihnen nun vermutlich öfter Radfahrer entgegen.
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