Licht einschalten im Urlaub
Tagfahrlicht wird in Europa immer gebräuchlicher. Zahlreiche Länder schreiben das Fahren mit Licht rund um die Uhr vor. Die Regeln gelten auch für Ausländer und die teilweise hohen Bußgelder ebenso.
Schon seit Anfang der 1970-er Jahre schreiben Finnland und Schweden Tagfahrlicht vor. Andere skandinavische Länder folgten dem Beispiel. In Europa gilt nach Angaben des TÜV derzeit in 22 Ländern eine entsprechende Vorschrift.
Immer eingeschaltet sein muss das Licht in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Slowenien und Tschechien.
Das gilt auch für Italien, Rumänien, Russland und Ungarn – allerdings nur außerhalb von Ortschaften. Weil oft nicht ganz klar ist, wo ein Ort aufhört oder eine Straße mit Lichtpflicht anfängt, raten die Verkehrsexperten vom TÜV, auch in Ländern mit Einschränkungen stets mit Licht zu fahren. Wer das Einschalten des Abblendlichts vergisst, kann sich einen Klebezettel ins Cockpit hängen oder das Fahrzeug mit speziellen Tagfahrleuchten ausstatten, die wie kleine Nebelscheinwerfer aussehen. Allerdings haben einige Länder die in ganz Europa gültige Zulassung dieser Leuchten noch nicht umgesetzt.
Wer im Sommer in die Slowakei fährt, muss sich nicht weiter kümmern. Die Slowakei begrenzt die Lichtpflicht auf die Zeit vom 15. Oktober bis 15. März. Ebenso Bulgarien – allerdings will das osteruopäische Land sein bereits für den Winter geltendes Gesetz demnächst in ein ganzjähriges umwandeln.
In Frankreich und der Schweiz ist Tagfahrlicht wie in Deutschland noch nicht vorgeschrieben. Das Fahren mit Licht wird den Autofahrern aber in allen drei Ländern ausdrücklich empfohlen.
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