Verbraucherschutzministerium warnt vor Gewinnspiel-Abzockern
Vielen Verbrauchern flattern aktuell wieder dubiose Gewinnmitteilungen ins Haus, teilte das Verbraucherschutzministerium heute mit. Häufig seien diese von angeblichen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Empfänger dieser Schreiben werden darauf hingewiesen, dass sie in der Vergangenheit eine Gewinnmitteilung eines anderen Unternehmens erhalten haben, der Gewinn jedoch aus unbekannten Gründen nicht ausgezahlt worden sei. Nunmehr habe man den Gewinn jedoch unter Abzug einiger Gebühren realisieren können, so dass dieser jetzt ausbezahlt werden könne.
Unter dem Vorwand, der Verbraucher müsse sich ausweisen, wird dieser dann zu einem persönlichen Gewinnübergabetermin geladen. Dort findet statt der versprochenen Preisübergabe nur eine unseriöse Kaffeefahrt beziehungsweise Verkaufsveranstaltung erwartet.
Bereits im Januar dieses Jahres haben die Verbraucherschutzministerin Beate Merk und Ute Mowitz-Rudolph vom Verbraucher-Service Bayern im katholischen Deutschen Frauenbund vor diesen Machenschaften der Abzock-Firmen gewarnt. Die aktuell versandten Anschreiben machen sich den Umstand zu nutze, dass bereits viele Verbraucherinnen und Verbraucher Adressaten solcher Gewinnmitteilungen waren. Im Ministerium geht man davon aus, dass die Urheber sowohl der früheren als auch der aktuellen Anschreiben häufig identisch sind.
Da die Abzocker genau wissen, wen sie bereits in der Vergangenheit erfolglos angeschrieben haben, können sie mit dem neuen Anschreiben erst einmal Vertrauen schaffen. Denn die Aussage, der Verbraucher habe vor kurzem eine Gewinnmitteilung erhalten, nicht aber den dort versprochenen Gewinn, ist ja zunächst sogar richtig. Verschwiegen würde hingegen, dass sowohl die alte Gewinnmitteilung als auch die neue nichts Weiteres sind als der Versuch, die Verbraucher zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt zu bewegen.
Der Verbraucher-Service Bayern und das bayerische Verbraucherschutzministerium empfehlen, solche Schreiben grundsätzlich nicht zu beantworten.
Unabhängig davon gilt generell: Skeptisch sollte man sein bei Anschreiben, auf denen nur eine Postfachadresse steht und keine oder nur kostenpflichtige Rufnummern angegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn man eine Gewinnmitteilung erhalten hat, ohne an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben.
- zusätzliche Informationen:
- Verbraucherinformationssystem Bayern VIS
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