Radfahrer mit 2,82 Promille
Es war kurz vor ein Uhr heute Mittag, als ein 50-jähriger Radfahrer in der Moosacher Straße in Kirchseeon einen Auto Vorrang gewähren musste. Doch die Feinmotorik versagte: Der Mann fiel vom Rad und gegen das Auto. Er hatte Glück und blieb unverletzt. Der Kfz-Lenker wollte helfen. Dabei stellte er fest, dass der Radfahrer betrunken war und verständigte die Polizei. Die ordnete eine Blutentnahme an – das Ergebnis: 2,82 Promille.
Damit erwartet den Radfahrer nun ein Strafverfahren. Denn bei Unfällen oder Fahrauffälligkeiten drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen. Ab 1,6 Promille gelten Radfahrer auch nicht mehr als verkehrstauglich. Auto-, Lkw- und Motorradfahrer, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, und mit 1,6 Promille Blutalkoholgehalt erwischt werden, müssen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen. Wer diese sogenannte MPU nicht besteht, verliert den Führerschein.
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