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Schurer und Lehmer: „Ja“ zur Vorratsdatenspeicherung

Landkreis u. Region
28. November 2007
von Thomas Hümmler

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung – die sogenannte Vorratsdatenspeicherung – hat vor knapp drei Wochen nach namentlicher Abstimmung den Bundestag passiert. Am Freitag steht es zur Diskussion im Bundesrat. Der dortige Rechtsausschuss empfiehlt, das Gesetz nach einer kleinen rechtlichen Anpassung durchzuwinken. Ebersberger Nachrichten hat bei den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Ebersberg-Erding Ewald Schurer (SPD) und Max Lehmer (CSU) nachgefragt, warum sie für das neue Gesetz gestimmt haben, nach dem alle Telefon- und Internetverbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert werden.


Ewald Schurer: „Ich gebe zu bedenken ... Ja“ (Foto: Dt. Bundestag / Lichtblick/Andi Hill)

Max Lehmer: „Wirksames Ermittlungsinstrument“ (Foto: Dt. Bundestag / Hermann Josef Müller)

Peter Gauweiler: „Kein Verhältnis zum Nutzen“

In der Plenarsitzung am 9. November hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Das umstrittene Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Internet-Provider und Telefongesellschaften werden damit verpflichtet, Benutzerdaten sechs Monate lang zu speichern. Bei Telefonaten und SMS werden die Rufnummern der Sprecher sowie die Verbindungszeiten aufgezeichnet, Mobilfunkanbieter müssen darüber hinaus Daten speichern, mit denen ein Handy geortet werden kann. Ähnliches gilt für E-Mail – hier werden die Mail-Adressen des Absenders und sämtliche Empfänger mitgeschrieben. Internet-Provider sind verpflichtet, die Verbindungsdaten und die IP-Adressen sowie die eindeutige Anschlusskennung zu protokollieren. Gesprächsinhalte und übermittelte Daten sollen hingegen unangetastet bleiben.

Das Gesetz hat in der gesamten Republik Kritik hervorgerufen. Der Verleger und die Redaktion des Donaukuriers beispielsweise sehen einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Der Donaukurier erschien eine Woche vor der Bundestagsdebatte mit geschwärzter Titelseite, um zum Nachdenken und zum Handeln aufzufordern.

Heribert Prantl, Jurist und Leitartikler der Süddeutschen Zeitung, sieht in einem Kommentar eine Gefahr für die Pressefreiheit wie sie „zuletzt im Jahr 1962 von der Durchsuchung des Magazins Spiegel, der Verhaftung von Rudolf Augstein und seiner leitenden Redakteure“ ausging.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz, hält das Gesetz für problematisch, weil Vorschriften hinsichtlich der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten deutlich über die EG-Richtlinie hinausgehen. Damit würde „den Ordnungsbehörden und den Nachrichtendiensten ohne richterliche Prüfung ein Zugriff auf die Verkehrsdaten gestattet“. Auch sei die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet. Es ist für ihn nicht nachvollziehbar, warum „etwa Gespräche mit einem Arzt oder Rechtsanwalt weniger geschützt sein sollen als solche mit Geistlichen, Verteidigern oder Abgeordneten.“

Aus genau diesem Grund haben die CDU-Abgeordneten Rolf Koschorrek und Hans Georg Faust dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Die beiden Ärzte betrachten das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt als „besonders schützenswert“.

Sicherheit hat keinen Vorrang vor Freiheit

Ewald Schurer, Betriebswirt aus Ebersberg, sitzt für die SPD im Bundestag. Er hat mit 25 weiteren SPD-Abgeordneten – unter anderem auch Angelika Graf aus Rosenheim – in einer Erklärung zur Plenardebatte Bedenken angemeldet, weil „Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben“. Für ihn und die anderen Unterzeichner der Erklärung gilt, dass „Sicherheit keinen Vorrang vor Freiheit genießen darf“, will man beides gewährleisten. Sie empfinden in den letzten Jahren eine zunehmende Tendenz, „ohne die Effektivität bestehender Gesetze zu überprüfen, mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken“ – auch und gerade im Fall der Vorratsdatenspeicherung. Die Mandatsträger der SPD sehen die Gefahr, dass hier ein Generalverdacht gegen alle Bürger entsteht, ohne dass für die Speicherung als solche ein konkretes Verdachtsmoment bestehe. Und schließlich ist es für die Gruppe nicht ersichtlich, warum Berufsgeheimnisträger wie Bundestagsabgeordnete einen höheren Schutz genießen sollen als Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten. Das hält Schurer und die anderen Bedenkenträger aber nicht davon ab, für den Gesetzentwurf zu stimmen und die Verantwortung weiterzureichen. „Etwaige verfassungswidrige Bestandteile werden durch das Bundesverfassungsgericht überprüft und gegebenenfalls für unwirksam erklärt“, so der Abgeordnete.

Unbegründete Ängste vor einem Überwachungsstaat

Max Lehmer, der im Wahlkreis Ebersberg-Erding direkt gewählte Mandatsträger von der CSU, hat vorbehaltlos für die Neuregelung gestimmt. Die Sicherheit der Bürger kann es seines Erachtens nur geben mit „wirksamen Ermittlungsinstrumenten wie der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung“. Der Landwirt aus Neuching sieht bei der Speicherung keine Probleme: „Eine Abfrage dieser Daten kann nur nach einem richterlichen Beschluss erfolgen. Für die Anordnung einer Telefonüberwachung muss ein durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat vorliegen.“ Seiner Ansicht nach wird dies oft falsch dargestellt und „schürt bei den Menschen völlig unbegründete Ängste vor einem Überwachungsstaat“.

Zweifelhafter Aufklärungerfolg

Das sieht Fraktionskollege Peter Gauweiler anders. Der CSU-Politiker hat wie Koschorrek und Faust gegen den Entwurf gestimmt. Gauweiler ist zwar wie Schurer und Lehmer der Auffassung, dass „die Polizei im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gut ausgerüstet sein muss und moderne, legale, technische Hilfsmittel zur Verfügung haben sollte“. Die Vorratsdatenspeicherung in der geplanten Form hält der Strafverteidiger aus München mit Blick auf den erhofften Aufklärungerfolg jedoch für ungeeignet: „Der Grundrechtseingriff steht in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme.“


zusätzliche Informationen:
Donaukurier zur Vorratsdatenspeicherung
Kommentar von Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung)
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