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Schleimauswurf und offene Beine

Leserpost
1. Juli 2010
von Wilfried Seidelmann

Am Sonntag ist Volksentscheid zum Nichtraucherschutzgesetz. Von 8 bis 18 Uhr sind die Wahlräume geöffnet. Warum man für einen umfassenderen Nichtraucherschutz sein sollte, erklärt Wilfried Seidelmann, Internist aus Kirchseeon.


Im Januar 2008 war in Bayern das Gesetz für Nichtraucherschutz in Kraft getreten. Im Juli 2009 beschloss die Landesregierung von CSU und FDP eine Lockerung des Rauchverbots nach den herben Verlusten bei der Kommunal- und Landtagswahl. Dagegen wendet sich nun der jetzige Volksentscheid: So soll zum Beispiel in Bierzelten nicht mehr geraucht werden, das Schlupfloch der Raucherclubs in Kneipen soll geschlossen werden. Das strikte Rauchverbot soll auch für Nebenräume von Gaststätten und Diskotheken und für Einraumkneipen bis 75 Quadratmeter gelten.

Wird mit dem absoluten Rauchverbot unsere Freiheit beschnitten?

Nein, denn in privaten Räumen sowie außerhalb von Gaststätten liegt der Nikotinkonsum weiterhin in der selbst bestimmten Eigenverantwortlichkeit eines jeden Einzelnen. Nur dort, wo das Passivrauchen andere wie Gäste und Mitarbeiter von Kneipen durch zum Beispiel ein höheres Herzinfarktrisiko schädigt, sollten klare, kontrollierbare, allgemein verbindliche Regelungen schützend per Gesetz eingreifen.

Ist die Tabaksteuer eine gute staatliche Einnahmequelle?

Volkswirtschaftlich bringt die Tabakindustrie Milliarden in den klammen Staatssäckel, jedoch sind die durch das Rauchen verursachten Gesundheitsschäden mit allen daraus resultierenden Kosten wohl insgesamt höher. Nun könnte argumentiert werden, der Raucher zahle ja Jahrzehnte brav seine Tabaksteuer, erreiche in der Regel noch das Rentenalter, schone dann aber mit seiner deutlich reduzierten Lebenserwartung die Sozialkassen, im Gegensatz zum Alkoholkranken, der meist schon im Erwerbsleben durch Arbeitslosigkeit und Frühverrentung den Sozialkassen auf der Tasche liege. Eine meines Erachtens menschenverachtende unzutreffende Argumentation.

Rauchen – nur ein harmloses Genussmittel?

Nein! Nikotin, das Hauptalkaloid in den Tabakblättern ist ein zentral (im Gehirn) wirksames Suchtmittel wie Alkohol oder Cannabis. Es wirkt subjektiv Angst lösend, entspannend oder auch anregend bei Ermüdung. Nikotin steigert zwar kurzfristig die Konzentration und dämpft den Hunger, aber wie bei allen Suchtmitteln wird ein Gefühls-, Erlebnis- beziehungsweise Bewusstseinszustand erreicht, den der Süchtige immer wieder herzustellen sucht, ohne Rücksicht auf Schäden für sich selbst und andere. So werden auch stoffgebundene Suchtmittel gerne kombiniert wie Nikotin mit Alkohol.

Was sind die körperlichen Gesundheitsschäden?

Im Vordergrund stehen hier Schäden am gesamten arteriellen Gefäßsystem (Arteriosklerose) mit Gefäßverengung bis zum Verschluss. Dadurch kommt es schließlich zu Herzinfarkt, Schlaganfall, Beinamputation und Sehstörungen. Diese lebensgefährlichen Erkrankungen führen zu Invalidität und Pflegebedürftigkeit mit deutlich eingeschränkter Lebensqualität.

Außerdem dürfen die schweren Lungenerkrankungen durch die Rauchinhalation nicht übersehen werden. Eine chronische Bronchitis, anfangs nur mit morgendlichem Husten und Schleimauswurf, schädigt das Lungengewebe so massiv, dass schließlich ein ungestörter Sauerstoffaustausch nicht mehr möglich ist. Manche Raucher müssen dann, wie „Mondmännchen“, ständig eine Sauerstoffflasche mit Nasensonde dabei haben, um überhaupt noch eingeschränkt am Alltagsleben teilnehmen zu können. Dieser Leidensweg eines Emphysembronchitikers kann viele Jahre dauern.

Noch gravierender sind die durch den Rauch verursachten Krebserkrankungen von Zungengrund, Kehlkopf und Lunge. Werden diese überhaupt überlebt, führen sie zum Verlust der Stimme durch Kehlkopfoperation oder der körperlichen Belastbarkeit durch die notwendige radikale Entfernung eines Lungenflügels. Die ständige Luftnot, auch bei der geringsten körperlichen Tätigkeit ist die Folge. Absolute lebensnotwendige Abhängigkeit von einem Sauerstoffgerät ist im Endstadium gegeben.

Eine weitere lebensgefährliche Erkrankung durch das Rauchen ist die Beinvenenthrombose, zusätzlich begünstigt durch Übergewicht, Krampfadern und bei Frauen durch Einnahme der Pille. Wenn über die venöse Blutbahn ein Thrombus (Blutgerinnsel) eine größere Lungenvene verstopft, kann es zu einem akuten tödlichen Rechtsherzversagen kommen. Wird eine große Lungenembolie überlebt, bleiben ausgedehnte Lungenschäden mit Luftnot zurück. Das von der Venenthrombose betroffene Bein bleibt durch den behinderten venösen Rückfluss dick, livide bräunlich verfärbte „offene“ Beine (Ulcera cruris) drohen. Jederzeit kann sich in einem solchen Bein wieder eine Thrombose entwickeln, wiederum mit der drohenden Folge einer Lungenembolie.

Welchen Nutzen bringt ein strengerer Nichtraucherschutz?

Ich glaube, dadurch wird jedem bewusst, dass es sich beim Nikotingenuss nicht um ein harmloses Genussmittel handelt. Jeder Raucher schädigt massiv vielfältig sich selbst und auch seine Mitmenschen durch Passivrauchen. Aber machen wir uns nichts vor, Nikotin ist ein ungeheuer starkes Suchtmittel. Selbst ein überlebter Herzinfarkt oder die Amputation beider Beine können manchen starken Raucher nicht vor weiterem Nikotingenuss abhalten.


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