Antworten auf häufig gestellte Fragen

Auf vielen Websites gibt es sogenannte FAQs. Diese Abkürzung steht für „frequently asked questions“, zu Deutsch: häufig gestellte Fragen. Menschen, die mehr über das jeweilige Angebot wissen möchten, finden hier Anworten. Teilweise, so steht es in der freien Enzyklopädie Wikipedia, „teilweise werden FAQs auch vorbeugend angelegt, ohne dass ihnen entsprechend häufige Nachfragen vorausgegangen sind“. Die Wahrheit – so man hier davon sprechen kann – liegt vermutlich irgendwo dazwischen.

Die folgenden Fragen und Antworten stehen auch in der PDF-Datei Hinweise für unsere Autoren und Fotografen.

Wer oder was sind die Ebersberger Nachrichten?

Ebersberger Nachrichten oder auch Ebersberger Nachrichten.de ist die kostenlose Online-Lokalzeitung für den Landkreis Ebersberg. Sie berichtet über lokal und regional interessante, ansprechende und wichtige Themen. Hierunter fallen politische Entscheidungen ebenso wie sportliche, Kulturelles genauso wie Kurioses, heitere Dinge gleichermaßen wie ernste – kurzum alles, was mit dem Leben in nächster Nähe zu tun hat.

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Was haben die Ebersberger Nachrichten mit der„Ebersberger Zeitung“ oder der „Ebersberger SZ“ zu tun?

Nichts. Die Ebersberger Nachrichten sind ein redaktionell unabhängiges und eigenständiges Projekt.

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Seit wann gibt es die Ebersberger Nachrichten?

Online sind die Ebersberger Nachrichten seit dem 1. März 2007; damit sind die Ebersberger Nachrichten eine der ersten deutschen Online-Lokalzeitungen.

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Welche Technik steckt hinter Ebersberger Nachrichten.de?

Alle Inhalte auf Ebersberger Nachrichten.de werden bereitgestellt mit Hilfe freier Software auf Grundlage eines Debian/GNU-Linux-Betriebssystems. Ein Apache-Webserver nimmt Ihre Seitenaufrufe entgegen und leitet sie an das Content-Managementsystem Typo3 weiter. Das fordert die Texte (wie diesen hier) und die Bilder aus der SQL-Datenbank MySQL an und bereitet sie mit Unterstützung der Programmiersprache PHP und einiger weiterer Software für die Darstellung in Ihrem Internet-Browser auf.

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Können Sie die Silben nicht korrekt trennen?

Wir schon, aber wir lassen das machen (im Gegensatz zu den Rechtschreibfehlern: Die machen wir selbst). Ebersberger Nachrichten.de nutzt seit Februar 2010 ein Silbentrenn-Modul, dass erst aktiv wird, wenn Ihr Internet-Browser eine Seite anfordert und nicht schon vorab auf unserem Server. Das hat einen einfachen Grund: Wir kennen nicht die exakten Einstellungen Ihres Browsers.

Aber fast alle anderen Nachrichten-Sites trennen keine Silben? Mag sein, wir setzen trotzdem das Silbentrenn-Modul ein – zunächst allerdings testweise. Denn Texte ohne größere Löcher im Fließtext sind lesbarer, weil fürs Auge angenehmer. Einige falsche Trennungen nehmen wir dafür in Kauf. Wir hoffen, dass diese Trennfehler bald behoben werden. Vielleicht wollen Sie ja an der Fehlerbehebung mitarbeiten: Einen Link zum freien Programm Hyphenator finden Sie im Impressum.

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Ich möchte auf meiner Homepage einen Link zu den Ebersberger Nachrichten legen.

Nichts leichter als das. Klicken Sie auf das gewünschte Logo und bauen Sie den hinterlegten HTML-Code einfach auf Ihrer Seite ein.

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Ich habe einen Artikel geschrieben. Wie soll ich den liefern?

Wie Sie möchten. Am ein­fach­sten als reinen Text in einer E-Mail an redaktion(at)ebersberger-nachrichten.de oder über das Kontakt-Formular; es ist aber ebenso möglich, Dateien im Doc-For­mat oder einem an­deren Textver­ar­beitungs­for­mat zu schick­en. Wir arbeiten in der Redaktion mit OpenOffice, das die meisten Textformate verarbeiten kann.

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Verarbeiten Sie Faxe und PDF-Dateien?

Faxe erreichen die Redaktion ebenso wie andere Texte per Mail, jedoch in einem Grafikformat. Diese nehmen wir zur Kenntnis, veröffentlichen sie aber nicht. Dasselbe gilt für PDF-Dateien, die Text als Grafik enthalten.

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Was sollte ein Artikel enthalten?

Formaler Aufbau:
  • Name der Autorin/des Autors
  • Überschrift
  • Vorspann (auch Lead oder Subhead genannt) mit einer Kurzzusammenfassung des Artikels in zwei bis drei Sätzen
  • Text (falls länger, auch gern mit Zwischenüberschriften)
  • Links (im Text oder als ergänzende Information am Schluss), etwa zu Liga-Ergebnistabellen, auf die eigene Homepage, weitergehenden Informationen
Inhaltlicher Aufbau:

Kurzmeldungen, Nachrichten und Berichte folgen dem Trichterprinzip: das Wichtigste zuerst. Spätestens nach dem ersten Absatz sollten dem Leser daher alle sogenannten W-Fragen beantwortet worden sein: Wer hat Was Wann Wo Wie und Warum getan? Die Reihenfolge von Wer, Was, Wann und Wo ist flexibel, Wie und Warum folgen häufig erst im folgenden Satz.

Damit hat man den Nachrichtenkern erfasst. Nun können Einzelheiten geschildert, die Quelle genannt (entfällt, wenn es der Autor selbst ist) und Hintergründe (Vorgeschichte, Zusammenhang, Zusatzinformationen) erörtert werden. Der Vorteil des Trichterprinzips: Auch Leser, die nicht bis zum Ende des Artikel lesen, erhalten alle wichtigen Informationen.

Und noch ein paar Tipps:
  • Schreiben Sie kurze Sätze. Denn die kann man schneller erfassen. Laut einer Untersuchung hat ein Satz in der „Bild“-Zeitung 4,8 Wörter.
  • Vermeiden Sie schmückende Adjektive wie: „ein sensationeller/großartiger/überragender Erfolg“. Beschreibende Attribute wie „blaues Kleid“, „tiefroter Abendhimmel“ sind erlaubt.
    Eselsbrücke: Wenn ein Adjektiv austauschbar ist, ist es überflüssig.

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Und was in bezug auf Bilder zu beachten?

Bilder können wir in ver­schiede­nen For­mat­en wie JPG, TIFF und PNG au­toma­tisch ve­r­ar­beit­en (kein Raw-Format!). Schicken Sie diese an redak­tion(at)ebers­berg­er-nachrichten.de. Als Format bevorzugen wir für Ebersberger Nachrichten.de das Querformat. Die Bilder rechnen wir herunter auf eine Auflösung von 1.200 x 800 Bildpunkte (bei 72 dpi).

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Mit welcher Kamera soll ich fotografieren?

Je nach Objektiv machen Spiegelreflexkameras die besten Bilder. Fotografieren Sie mit herkömmlichen Digitalkameras oder gar mit einem Kamera-Handy, helfen wir uns manchmal mit einem Trick: Wir verkleinern die Bilder soweit, bis sie scharf wirken oder das Bildrauschen auf ein akzeptables Maß reduziert wird.

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Rechtliche Hinweise zu Texten und Bildern

Wenn Sie Texte, Bilder und andere Inhalte zur Veröffentlichung an die Redaktion senden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass eingesandte Inhalte zeitlich unbegrenzt und honorarfrei im Internet verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden. Sie garantieren gegenüber Ebersberger Nachrichten, Inhaber sämtlicher zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den eingesandten Inhalten zu sein und keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, sowie keine gesetzlichen Bestimmungen zu verletzen. Sie erklären weiterhin, dass auf eingesandten Fotos und Videos abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil von abgebildeten Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Minderjährigen gilt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Sie stellen die Ebersberger Nachrichten, deren Vertreter, Angestellten, Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die dadurch entstehen, dass Sie gegen Ihre Pflichten nach diesen Bedingungen verstoßen oder – entgegen dieser Erklärung – nicht alle Rechte an den eingesandten Inhalten besitzen oder abgebildete Personen nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Sofern Dritte gegenüber Ihnen Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen sollten, werden Sie von der Redaktion unverzüglich hierüber informiert.

Die Ebersberger Nachrichten behalten sich das Recht vor, eingesandte Inhalte nicht zu veröffentlichen. Die Redaktion ist außerdem berechtigt, eingesandte Inhalte nach eigenem Ermessen zu bearbeiten, sie insbesondere an die zur Nutzung erforderlichen Formatvorgaben anzupassen oder die Darstellungsqualität zu verbessern.

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Besitze ich die erforderlichen Rechte?

In der Regel besitzen Sie die erforderlichen Rechte nur, wenn Sie das Foto, das Video oder den Text selbst angefertigt oder die Rechte Dritter eingeholt haben, falls die Inhalte nicht von Ihnen selbst stammen, und wenn Sie außerdem die Zustimmung etwaig abgebildeter Personen besitzen. Auch an abgebildeten Gegenständen (zum Beispiel Kunstwerke) können Rechte Dritter bestehen, so dass eine Einwilligung des Urhebers erforderlich ist. Die Klärung möglicher Ausnahmen bei diesen Einwilligungserfordernissen ist Sache des Einsenders.

Bei Bildern muss man das Recht am eigenen Bild der fotografierten Person beachten. Ohne Einwilligung darf man Bilder von Personen nur in folgenden Fällen veröffentlichen (§ 22 und § 23 Kunsturhebergesetz):

  • Absolute Personen der Zeitgeschichte: Personen, an denen immer ein öffentliches Interesse besteht (etwa Politiker)
  • Relative Personen der Zeitgeschichte: Personen, an denen zu einem bestimmten Zeitpunkt ein öffentliches Interesse besteht (Ehegatten von Politikern, Prominente, Straftäter). Ist das öffentliche Interesse abgeklungen, werden sie wieder zu „normalen“ Personen.
  • Die Person ist nur ein Beiwerk. Das bedeutet: Man kann sie zum Beispiel aus einer Straßenszene entfernen, ohne dass dieses einen Einfluss auf das Bild hat.
  • Die Person ist nur als Teil einer Versammlung oder eines Aufzugs abgebildet. Das „Herausschießen“ einer Person aus der Menge bleibt jedoch verboten.

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Brauche ich eine Einwilligung des Abgebildeten?

Ja, sofern nicht die zuvor erwähnten Ausnahmen zutreffen. Der Fotograf darf die Aufnahme in dem Umfang verwenden, in welchen die Person in die Verwendung eingewilligt hat. Beispiel: Wurde die Einwilligung nur für die Vereins-Homepage gegeben, darf das Foto auch nur dort veröffentlicht werden. Wurde die Einwilligung für Ebersberger Nachrichten.de gegeben, darf es nur dort veröffentlicht werden. Mit darüber hinausgehenden Veröffentlichungen verlassen Sie den Umfang der Einwilligung und verletzen das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person.

Lassen Sie sich deshalb eine schriftliche und möglichst umfassende Einwilligung geben. Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass die Einwilligung vorliegt. Wichtig: Dass Fotografieren geduldet wird, bedeutet noch keine Einwilligung. Fragen Sie, falls die Person auf dem Foto erkennbar ist, nachträglich um die Erlaubnis zur Veröffentlichung. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, Pressekonferenzen oder auch öffentliche Auftritte (da allerdings auch nur, solange eine Person nicht „herausgeschossen“ wird).

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Was ist bei Fotos von Minderjährigen zu beachten?

Es gelten dieselben Einschränkungen wie bei Erwachsenen. Die Persönlichkeitsrechte werden bei kleineren Kindern von den sorgeberechtigten Eltern wahrgenommen. Also muss im Zweifel die Einwilligung der Eltern eingeholt werden. Bei Jugendlichen, bei denen eine gewisse Einsichtsfähigkeit vorausgesetzt werden kann, ist zudem noch die Zustimmung des oder der Minderjährigen selbst erforderlich. Ein weitergehender Schutz besteht, falls durch das Veröffentlichen eines Bildes die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes gefährdet sein kann, hat das Bundesverfassungsgesetz im sogenannten Caroline-Urteil entschieden (Fotos aus dem Privatleben von Kinder prominenter Eltern).

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Wie sollte so eine Einwilligungserklärung aussehen?

Der Deutsche Journalistenverband hat ein sogenanntes Model Release für die Berichterstattung herausgegeben, das als Vorlage dienen kann. Sie finden es im Internet unter http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Honorare/Modell-Release-Vereinbarung.doc.

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